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MASTERSTUDIENPLATZKLAGE

Masterstudienplatzklage

Du solltest es keineswegs hinnehmen, dass die Universität Dir den Anspruch auf ein Masterstudium mit einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung nimmt. Um dies zu verhindern, steht Dir die Möglichkeit offen, die Hilfe der Verwaltungsgerichte in Anspruch zu nehmen. Für die Erhebung einer solchen Masterstudienplatzklage ist es ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen. Wichtig ist insbesondere die Einhaltung von bestimmten Fristen und Formalien bei der Klageerhebung. Eine verspätete Erhebung kann die Erfolgsaussichten gefährden.

Es ist schon generell problematisch, die Zulassung zu einem weiterführenden Masterstudium an eine erneute Bewerbung zu knüpfen. Nach der bisher in Deutschland geltenden Praxis hat jeder Abiturient das Recht, sein Studium frei zu wählen. Somit muss jeder Bachelor-Absolvent die Möglichkeit haben, sein Studium bis zu einem Master-Abschluss fortzusetzen zu können. Aus diesen Grundsätzen ergibt sich der Anspruch auf den Zugang zum Masterstudium, der durch die Erlangung eines Bachelorabschlusses keineswegs verbraucht ist und eine Masterstudienplatzklage ermöglicht.

Nach der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster (Beschluss vom 15. November 2010 Az.: 9 L 529/10) muss die Durchschnittsnote des Bachelor-Abschlusses das entscheidende Kriterium einer Auswahlentscheidung sein. Außerdem bestehen noch zahlreiche andere Voraussetzungen, die von der Universität beachtet werden müssen. Das Gericht kann am Ende eines solchen Verfahrens somit entscheiden, dass der freie Zugang zu einem Masterstudienplatz zu Unrecht durch die Universität verhindert wurde und dem Kläger einen solchen Studienplatz zusprechen.

Auch nach einem Bachelor-Studium ist eine Studienplatzklage somit möglich. Sollte nach dem ersten Abschluss die Bewerbung zu einem Master-Studium abgelehnt worden sein, so ist eine Studienplatzklage eine Möglichkeit, das Studium doch noch fortzusetzen. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind gut und wahrscheinlich sogar besser, als bei einer „klassischen“ Studienplatzklage.