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Hansen
& Münch Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
Mönckebergstraße 11
20095 Hamburg Telefon 040-271696 - 0 Fax 040-271696 - 96 info@kanzlei-hm.de www.kanzlei-hm.de MASTERSTUDIENPLATZKLAGEVerfahren der Masterstudienplatzklagem Ergebnis kann das Gericht dem Kläger einen Masterstudienplatz zusprechen, wenn die Klage erfolgreich ist. Dann kann der Kläger in seinem Wunschfach einen Masterabschluss erreichen. Möglich ist natürlich auch eine Klagabweisung. Häufig steht am Ende eines Verfahrens aber auch ein Vergleichsangebot der Universität, durch das der Kläger den begehrten Studienplatz erhält und den angestrebten Masterabschluss erlangen kann. Die Dauer eines solchen Klageverfahrens ist schwer abzuschätzen, da die Gerichte nicht einheitlich schnell arbeiten. Es ist in aber mit einem Abschluss innerhalb weniger Monate zu rechnen. Diese relativ kurze Zeit ergibt sich daraus, dass keine „Klage“ im eigentlichen Sinne erhoben wird. Um das Verfahren möglichst kurz zu halten wird ein sogenanntes Eilrechtsverfahren angestrengt. Dies ergibt sich daraus, dass mit dem Beginn des Semesters der Anspruch auf einen Studienplatz nicht mehr viel wert ist. Spätestens mit dem Beginn der Vorlesungen muss die Zulassung erfolgt sein. ![]() |