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Hansen
& Münch Rechtsanwälte
Partnerschaftsgesellschaft
Mönckebergstraße 11
20095 Hamburg Telefon 040-271696 - 0 Fax 040-271696 - 96 info@kanzlei-hm.de www.kanzlei-hm.de MASTERSTUDIENPLATZKLAGEHerzlich willkommenAuf dieser Seite bist Du richtig, wenn Du Dich nach Abschluss eines Bachelorstudiums erfolglos auf einen Masterstudienplatz beworben hast und nach einer Lösung für dieses Problem suchst. Vielleicht möchtest Du Dich aber auch vorab informieren, weil Du befürchtest, mit der Bewerbung auf einen Masterstudienplatz abgewiesen zu werden. Hier findest Du auf jeden Fall zuverlässige Hilfestellung und weitergehende Informationen durch erfahrende Rechtsanwälte. Einleitend soll erklärt werden, warum die Bewerbung auf einen Masterstudienplatz und eine mögliche Klage auf einen solchen etwas Besonderes ist und juristisch neue Fragen aufwirft. Die klassische Ausgangssituation für eine Studienplatzklage ist die Versagung eines Studienplatzes für ein Erststudium. Zulassungskriterium ist dann in aller Regel die Durchschnittsnote des Abiturs oder die Wartezeit. Eine Studienplatzklage ist allerdings nicht ausschließlich in dieser Situation zu Beginn des Studiums möglich. Eine Studienplatzklage ist auch dann möglich, wenn der Studienplatz für einen Master-Abschluss versagt wurde. Durch den sogenannten „Bologna-Prozess“ und die dadurch bedingte Vereinheitlichung der Hochschulabschlüsse in der Europäischen Union hat sich nämlich eine neue Ausgangsituation ergeben. Früher wurde ein Studium in Deutschland mit einem berufsqualifizierenden Abschluss beendet. Dies war entweder ein Diplom, ein Magister oder ein Staatsexamen. Nach der Zulassung zum ersten Semester gab es somit keine weiteren Zulassungshürden mehr, diesen berufsqualifizierenden Abschluss zu erreichen. Durch den Prozess der europäischen Einigung ist diese komfortable Situation bis auf Weiteres nicht mehr aktuell. In nahezu allen Studienfächern wurde das System der Abschlüsse inzwischen auf den europaweiten Standard umgestellt. In einem ersten Schritt muss jetzt ein sog. Bachelor-Abschluss erlangt werden. Mit diesem Abschluss ist das Studium zunächst beendet und der Student hat einen ersten „berufsqualifizierenden“ Abschluss erlangt. Dabei kann heute allerdings noch nicht eindeutig bestimmt werden, welchen Wert dieser Abschluss tatsächlich hat. Deutsche Arbeitgeber sind auf Studenten mit einer solchen Bachelor-Qualifikation zur Zeit noch nicht eingestellt. In BWL beispielsweise entspricht dieser Abschluss – jedenfalls nach Auffassung vieler Arbeitgeber - dem Stand des früheren Vordiploms. Ein Bachelor-Abschluss in Rechtswissenschaften ist fast vollständig wertlos. Wenn das Studium dann mit dem Bachelor-Abschluss beendet bzw. abgeschlossen wurde, muss der Student sich erneut bewerben. Diese zweite Bewerbung bezieht sich dann auf den Masterstudiengang und soll zu einem weiterführenden Master-Abschluss führen. Erst dieser Abschluss ist mit dem früheren deutschen Diplom vergleichbar. Ein Problem ergibt sich aber für die meisten Studenten dadurch, dass die Universitäten sehr bewusst eindeutig weniger Masterstudienplätze anbieten, als notwendig wären, um den meisten Studenten mit Bachelor-Abschluss die Weiterführung ihres Studiums zu ermöglichen. Dies führt dazu, dass die Bewerbung um einen Masterstudienplatz für viele Studenten scheinbar aussichtslos ist. Das Studium droht somit „auf halber Strecke“ zwangsweise beendet zu werden. |